+ Sicherungsverwahrung verstößt gegen die „Menschenrechte“ +
Straßburg/Berlin (fm). Deutschland muss zwei in Sicherungsverwahrung untergebrachten Schwerverbrechern insgesamt 12.000 Euro „Schmerzensgeld“ zahlen. Dies ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag an. Die Straßburger Richter rügten, daß die Schwerverbrecher nach ihrer Haftstrafe anschließend in Sicherungsverwahrung genommen wurden. Diese nachträgliche Sicherungsverwahrung sei ein „Verstoß gegen Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention“.
Die heute 44 und 55 Jahre alten Männer sind derzeit in den Gefängnissen von Schwalmstadt und Straubing in Sicherungsverwahrung. Einer von ihnen wurde 1987 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, der andere 1992 wegen dreifachen Mordes zu 15 Jahren. Nachdem die Männer 2007 ihre Strafe abgesessen hatten, ordnete das Landgericht in Frankfurt am Main ihre Unterbringung in Sicherungsverwahrung an, um die Bevölkerung vor den Verbrechern zu schützen. Dies verstoße laut Ansicht des Europäischen Gerichtshofs jedoch gegen „die Menschenrechte“ der Schwerverbrecher.
Die Straßburger Richter hatten Deutschland bereits mehrfach wegen nachträglich verhängter oder verlängerter Sicherungsverwahrung verurteilt. Aufgrund dieser Urteile verabschiedete Deutschland ein neues Gesetz, das Anfang 2011 in Kraft trat. Damit ist die nachträgliche Verhängung oder Verlängerung einer Sicherungsverwahrung nun untersagt. Einer Sprecherin des Gerichtshof zufolge sind in Straßburg noch rund 20 ähnliche Beschwerden von Schwerverbrechern anhängig. Diese Verbrecher können ebenfalls mit ihrer Freilassung oder einer „Entschädigung“ rechnen.
Siehe dazu auch:
Kindermörder erhält über 3000 Euro „Entschädigung“
Schwerverbrecher sollen früher Urlaub bekommen
Polizei schützt Kinderschänder vor aufgebrachten Demonstranten
Facebook löscht „Keine Gnade für Kinderschänder”











Ach, bei Mördern und Vergewaltigern und anderem Dreckspack gelten plötzlich die Menschenrechtskonvention, die von der BRD und ihrem Personal jedem BÜRGEN ggü. sonst mit Füßen getreten werden?!
Kinderschäder, Mörder, Vergewaltiger, Satanisten und Hochverräter haben alle Rechte die man sich nur vorstellen kann. Nur der anständige Bürger hat keine Rechte, der darf aber den ganzen sch*** bezahlen.
Straßburger Richter,
haben geltendem Recht Geltung verschafft. Mit Recht und Gerechtigkeit aber hat das nichts zu tun.
Das “Schmerzensgeld” haben diese doch wohl unverzüglich den Opfern dieser Verbrecher zugesprochen. Oder ist das nicht rechtens?
So wünschenswert der Grundgedanke der EU nach dem Krieg auch war, meine Zweifel hinsichtlich seiner Durchführbarkeit und Überlebensfähigkeit mehren sich.
In “demokratischen” Ländern findet offensichtlich jeder Irrsinn Anwendung. Nicht aber gesunder Menschenverstand.