+++ Kosten für deutsche Steuerzahler: mind. 18.000 Euro +++
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Berlin (fm). Derzeit steht in Berlin der 25-jährige Türke Mehmet Yildirim vor Gericht. Die Anklage lautet: zweifacher Mord und mehrfacher Mordversuch. Mehmet Yildirim hatte Anfang August 2011 auf das fahrende Auto seiner Ex-Frau geschossen. In dem Auto saßen insgesamt fünf Personen. Als dieses wegen der Schüsse zum stehen kam, ging er seelenruhig um den Wagen und schoss zwölf Mal in das Wageninnere. Dabei wurden zwei Frauen getötet und ein Mann lebensgefährlich verletzt. Wahrscheinlicher Grund der Tat: Seine 24-jährige Frau hatte sich von ihm getrennt, doch die „Schande“ wollte er nicht auf sich sitzen lassen, daher schoss er auf seine Ex-Frau und deren Verwandte. Zudem drohte ihm wegen der Trennung die Abschiebung.
Jetzt steht er vor Gericht und muss ich für den Doppelmord verantworten. Wie die BZ berichtet, lässt er sich bei dem Verfahren von drei Anwälten verteidigen, die allesamt von deutschen Steuergeldern bezahlt werden. Seinen ersten Pflichtverteidiger hatte er abgelehnt („kein Vertrauen“), woraufhin der erste Prozesstag platze. Dieser geplatzte Gerichtstermin verursachte schon mal Kosten von rund 2.000 Euro. Dann suchte sich Mehmet Yildirim eine neue Anwältin aus. Es heißt, diese habe aber noch so viele andere Termine, deshalb kam zur Verstärkung eine zweite Anwältin hinzu. Und weil die Richter fürchteten, daß ihr Angeklagter wieder das „Vertrauen“ verlieren könnte, verpassten sie ihm noch einen Sicherungs-Pflichtverteidiger, den er nicht mehr ablehnen kann. Diese drei Anwälte kosten den Steuerzahler pro Prozesstag jeweils 500 Euro, macht zusammen 1.500 Euro pro Tag. Zehn Prozess-Tage sind vorerst eingeplant. Macht insgesamt 15.000 Euro. Hinzu kommen 1.000 Euro Verfahrensgebühren, die jeder der drei Anwälte bekommt.
Dabei wäre es gar nicht zu der Tat gekommen, wenn es hier nicht unglaubliche Vorschriften geben würde. Denn die Ex-Frau hatte Mehmet Yildirim laut Gerichtssprecher Tobias Kaehne schon rund elf Monate vorher angezeigt, weil er damit gedroht hatte, sie zu töten, falls sie nicht zu ihm zurückkäme. Zudem war der Mann den Berliner Behörden längst als Gewalttäter bekannt. Er war im Oktober 2008 wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Verfahren gegen den Türken wegen der Bedrohung seiner Ex-Frau habe sich jedoch verzögert, weil dieser nur schlecht Deutsch sprach und alle relevanten Dokumente für ihn ins Türkische übersetzt werden mussten. „Dies schreibt die europäische Menschenrechtskonvention so vor“, sagte Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Diese Zeitverzögerung nutzte Mehmet Yildirim, um das Blutbad anzurichten.
Siehe dazu auch:











5 Leute, 12 Schüsse, 2 Tote….. mehr nicht???
Zu dumm um zu schiessen oder wass????
Toller Hecht der Müssel, aber auch für nichts zu gebrauchen……
Lichterketten? Schweigeminuten?
Wenn der Rechtsstaat gegen Rechts kämpft muß ja Recht recht bleiben.
Wieso ertappe ich mich dabei,
daß ich mir manchmal ein Schariagericht wünsche.
- Menschen sind ja alle gleich
- Religionen sind ja gleichwertig
- Kulturen sind ja gleichwertig
Warum soll die Scharia weniger wert sein wie unser deutsches Recht?
Strafe nach Scharia: Steinigung …
Menschenrechtsorganisationen dienen den Kriminellen dieser Welt. Wahrscheinlich betreiben sie auch Menschenhandel. Gerade Jugendliche machen sich doch nicht allein von China oder Afrika auf den Weg nach Europa.
Die brd als Aufbereitungsanlage für den Menschenmüll aller Herren Länder. Dafür hat die Kriegs- und Nachkriegsgeneration geschuftet. Die hätten sich damals besser in die Sonne gelegt.
Ich weiß nicht, was ich schreiben soll. Es ist einfach jämmerlich und erbährmlich,
was sich diese BRD gegen das deutsche Volk erlaubt! Mensch, du dummer Michl,
wach und steh endlich auf!!!!
Nur was Thor Nuclear und der runenmann hier schreiben, kann ich unbeschadet durchgehen lassen, alles andere NICHT.
Was wir in DEUTSCHLAND BRAUCHEN , ist eine starke Initiative für eine VOLKSABSTIMMUNG für eine SOFORTIGE Abschiebung von Ausländern nach der 1. Straftat, so wie in der Schweiz, und nicht erst nach der 5. Straftat.
Außerdem darf kein Staatenloser mehr ins Land gelassen werden.
Und der Asylparagraph muß weiter verschärft werden.
Wir brauchen öffentlichen Frieden und Sicherheit auf den Straßen und in den Schulen.
Wenn wir nicht handeln, geht unser Land den “Bach runter”.
Die Salafisten meinen es todernst, oder zweifelt noch jemand daran?
Schön wie die Bereicherer so ziemlich alle bewaffnet sind. Woher kommen diese guten Leute an diese? Mitbringsel von der Heimat oder Mitgift bei der Heirat. Bestimmt besitzt der Schütze auch ein Waffenschein… Oh und noch was, der deutsche Mitbürger braucht ja keine Waffen er hat die Polizei zum Schutz. Aber wer schützt die Polizei? Fragen über Fragen.
@Bethel
Wer schützt uns, wenn es “Hart auf Hart” kommt????
Ich empfehle allen, die dies lesen, den Film
“CHILDREN of MEN” mit Clive Owen und Michael Caine in den Hauptrollen.
Da könnt ihr sehen, was in Deutschland und England passiert, wenn seitens unserer “Regierung” nicht gehandelt wird.
@Kurt Großkurth
Leider liegen Sie falsch. In der Schweiz wird nicht JEDER Ausländer bei ersten Verbrechen gleich ausgeschaft. Es braucht ein gewisses Strafmass vom Richter, wenn dieses hochgenug ist, kann eine Ausschaffung erfolgen, wird aber selten gemacht.
Nach der vom Volk angenommenen Verfassungsänderung verlieren in der Schweiz lebende Ausländer automatisch ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie wegen bestimmter Straftaten wie schwere Gewalt- und Sexualdelikte, Drogenhandel und Einbrüche verurteilt werden. Auch das Erschleichen von Leistungen aus den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe sind Ausweisungsgründe. Darüber hinaus sollen solche Ausländer mit einer mehrjährigen Wiedereinreisesperre belegt werden. Das Parlament hat jetzt fünf Jahre Zeit, die Verfassungsänderung gesetzlich auszugestalten.
Regierung und die bürgerlichen Parteien hatten dem SVP-Vorstoß eine eigene Verfassungsänderung entgegengestellt. Sie verband die Ausweisung nicht mit bestimmten Straftaten, sondern mit der angedrohten oder verhängten Strafe. Des weiteren bekräftigte sie die schon bisher bestehenden Einzelfallprüfungen bei der Ausweisung und hob auf rechtsstaatliche Grundsätze wie die Verhältnismäßigkeit, die Menschenrechte und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU ab. Außerdem hätte sie das Gebot der Integrationsförderung von Ausländern in der Verfassung verankert. Sozialdemokraten, Gewerkschaften und Grüne hatten sowohl den Vorschlag als auch den Gegenentwurf abgelehnt.
Also wiedermal viel Blabla und keine Taten….. Wir haben die selben Schrottpolitiker wie ihr in Deutschland…………….
Wir alle müssen verhindern das Türkei, aber auch andere Habenichtse in die EU kommen. Sonst potenziert siche auch dieses Problem in unserem Land.