+ Verfassungsschutz hatte „gute Kenntnisse“ über das NSU-Trio +
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Jena (fm). Die von der Thüringer Landesregierung eingesetzte NSU-Untersuchungskommision legte gestern ihren Abschlussbericht vor. Die Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Bundesrichters Gerhard Schäfer hatte seit Mitte November im Auftrag der Landesregierung rund 20.000 Seiten Akten gesichtet und Dutzende Zeugen zur sogenannten Zwickauer Zelle gehört. In dem nun vorgelegten Bericht bezeichnete Schäfer die Arbeit des Verfassungsschutzes als „sehr belastendes Kapitel“. Demnach war der Verfassungsschutz detailliert über das NSU-Trio informiert, hatte aber sein Wissen nicht an andere Behörden weitergegeben.
Der Verfassungsschutz wurde durch V-Leute über Aktivitäten des Trios unterrichtet. Die Quellen des Verfassungsschutzes informierten sehr detailliert über Geldnot des Trios und ihre Versuche, an Waffen und Ausweispapiere zu gelangen. Jedoch blieb „die Information im Herzen des Verfassungsschutzes“, sagte Schäfer. Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU) sprach von „handwerklichen und strukturellen Defiziten“ sowie von fehlenden Abstimmungen. Mit BKA, LKA und Polizei wollte der Verfassungsschutz anscheinend nicht zusammenarbeiten. Geibert sprach von „fast chaotischen Zuständen“ in der Geheimdienst-Behörde.
So sollten die Eltern der NSU-Mitglieder nur über Telefonzellen mit dem Verfassungsschutz Kontakt aufnehmen. Damit wurde die Arbeit der gleichzeitig abhörenden Polizei unterlaufen. Wenn der Verfassungsschutz derart die Ermittlungen der Polizei behindert, verwundert es nicht, daß die mutmaßliche Terrorzelle jahrelang unentdeckt blieb. Mehrfach äußerten daher Zielfahnder des LKA den Verdacht, daß das Trio vom Verfassungsschutz gedeckt und unterstützt wurde. In einem Arbeitspapier des Leiters der LKA-Zielfahnung vom 14.02.2001 heißt es unter anderem: „Die Befragung von Kontaktpersonen und Familienangehörigen führte zu dem Schluß dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine der gesuchten Personen als Quelle durch den Verfassungschutz geführt wurde.“
Siehe dazu auch:
Der komplette Untersuchungsbericht
NSU: Untersuchungsberichte über Verfassungsschutz dürfen nicht eingesehen werden
NSU: Vater beschuldigt Verfassungsschutz
Offene Fragen zum „Rechten Terror“ – Die Ungereimtheiten in der Übersicht











abgesehen von den pannen und den versagen der behörden, kann und will ich die ganze sache so nicht glauben und hinnehmen, mir ist der aufwand einfach zu groß, durch die ganze BRD zureisen um gezielt ein paar unbedeutende imbiß betreiber hinzurichten, wenn ich so einen haß auf ausländer habe, dann fahre ich nach berlin, frankfurt am main oder so da kann ich auf einen schlag hunderte töten, ich bin und bleibe der meinung entweder steckt irgend ein geheimdienst dahinter oder das organisierte verbrechen, die täter mögen die täter vielleicht gewesen sein, aber dann nicht auf grund eines rechten hindergrundes, sondern eher das sie dafür bezahlt wurden
Diesen NSU hatte es doch überhaupt nicht gegeben. Die sogenannten Dönermor-
de wurden doch von kurdischen und türkischen Drogen-und Schutzgelderpresser-
banden verübt. Schluss, Punkt und aus!!!!!
Natürlich hat es die NSU nicht gegeben. Das ist ein (weiteres) Märchen, um jeglichen Ansatz einer rechten Bewegung im Keim zu ersticken. Es gibt einige Artikel, die das NSU-Märchen aufgreifen und Ungereimtheiten erläutern. Zu finden in der PDF-Chronologie “Lügen gegen rechts” (bitte weiterverbreiten).
http://upwap.ru/2209875
Zum Münchener “Hexenprozeß”.
Das NSU-Verfahren weist immer mehr die Merkmale einer mittelalterlicher Lynchjustiz auf und erinnert an die Verfahren während der französischen Revolution. Heute wie damals entschied nicht das Recht, sondern eine aufgewiegelte und gelenkte Volksstimmung entscheidet über Wohl und Wehe des Angeklagten. Die Urteile der politischen Justiz der BRD werden nicht im gerichtlichen Verfahren, sondern bereits im Vorfeld der öffentlichen Stimmungsmache getroffen.
Gegen die willkürlich ausgesuchten Angeklagten wird von der Presse, allen voran die zionistische Hetzpostille “BILD”, eine ungezügelte Pogromhetze entfacht, die in der neueren Geschichte ihresgleichen sucht und noch weit unter dem Niveau des “Der Stürmer” eines Julius Streicher im sogenannten “Dritten Reichs” anzusiedeln ist.
Für die politische Justiz der BRD handelt es sich nicht um Angeklagten, sondern um Feinde auf die das Gesetz mit aller Härte anzuwenden ist, ohne daß es auf die Schlüssigkeit der Beweisführung ankommt. Diese Verhaltensweisen erinnern stark an die Verhaltensweisen des Vorsitzenden des Volksgerichtshofs, Roland Freislers.
So ist allmählich die politische Justiz der BRD zu einer Lynchjustiz mutiert.
Auf Grund der äußerst schwache Beweislage wäre ein Freispruch im Bereich des Möglichen, ist aber politisch undenkbar, und das ist der eigentliche Skandal. Den kein Richter hätte den Mut hierzu und würde mit Vorwürfen wie “Deutsche Justiz kapituliert vor der braunen Gefahr” oder “die Nazis haben über das Gericht gesiegt” und ähnlichem zerfleischt.