Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes auf

Selbstgespräche dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden

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Karlsruhe (sk). Das Urteil gegen Siegfried, Wilfried und Irmgard K. des Landgerichtes Köln zu lebenslangem Freiheitsentzug wegen gemeinschaftlichen Mordes wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. In dem vorausgegangenen Prozess wurde ein Selbstgespräch, welches Siegfried K. im Auto führte, als Indiz, das einem Geständnis gleichkommt, gewertet. Der Wagen wurde mit richterlicher Genehmigung elektronisch abgehört. An unterschiedlichen Tagen soll der Angeklagte unter anderem gesagt haben: „Die Lotis (das Opfer, d. R.) ist schon lange tot, die wird auch nicht wieder … kannste natürlich nicht sagen.“ und „oho, I kill her, oh yes, oh yes, and this is my problem“.

Der Bundesgerichtshof hob das darauf basierende Urteil auf und führt in der schriftlichen Begründung (Aktenzeichen 2 StR 509/10) an, dass jenes „nichtöffentlich geführte Selbstgespräch“ zum vom Grundgesetz „absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung“ gehöre. Dieses letzte persönliche Refugium dürfe nicht vom Staat überwacht werden, damit jedermann ohne Risiko sich mit seinem „eigenen Ich“ befassen könne. Weiterhin führte der Bundesgerichtshof an, dass die Gedanken „grundsätzlich frei seien, weil Denken für Menschen eine Existenzberechtigung darstellt.“ Ebenso zähle der Ort, der Fahrgastraum, als nichtöffentlich, da eine „Außenwirkung“ nahezu ausgeschlossen sei. Jede Verwertung in dem Prozess vor dem Landgericht Köln war somit unzulässig. Ob die Angeklagten in dem erneut anstehenden Verfahren freigesprochen werden, gilt als nicht sicher, da darüber hinaus belastende Indizien vorliegen.

Siehe dazu auch:

Härtere Strafen für Rechte geplant

Rechtsstaat? Deutsche Ermittlungsbehörden setzen illegalen Bundestrojaner ein

Kindermörder erhält über 3000 Euro „Entschädigung“

Kolumne – Die Gedanken sind frei…

2 Kommentare von "Bundesgerichtshof hebt Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes auf"

  1. HeinrichKunze's Gravatar HeinrichKunze
    2. März 2012 - 01:21 | Permalink

    Wahrscheinlich kommt es darauf an was man denkt und wer es denkt?
    Aber es kommt noch besser!
    Der Baby-Mörder von Magdeburg wurde nach dem feststellen der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt.
    Begründung: Es besteht keine Fluchtgefahr”!

  2. HeinrichKunze's Gravatar HeinrichKunze
    2. März 2012 - 01:37 | Permalink

    PS: nach polizeilicher Befragung.
    Es wurde auch Haftbefehl erlassen,dieser aber, unter Auflagen,ausser Kraft gesetzt.

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