+ Änderung des Luftverkehrsgesetz ermöglicht Drohneneinsatz +
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(gb). Das Luftverkehrsgesetz soll „revolutioniert“ werden. Zukünftig sollen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 150 kg zur Nutzung im deutschen Luftraum freigegeben werden. Wie WeltOnline meldete, wurden die Beratungen im Parlament jedoch nicht mehr gehalten, die zum Thema vorbereiteten Reden wurden ungehalten zu Protokoll gegeben. Begründet wurde dies mit der Überlastung der Volksvertreter, die sich mit anderen Themen ausführlicher beschäftigen mussten. Diese wären: Beratungen zum Weltklimagipfel, eine Regierungserklärung zum Afghanistaneinsatz und auch die Eurorettung stand auch auf dem Plan der Volksvertreter.
Im neuen, jedoch nicht besprochenen Entwurf, wurde das Reizwort „Drohnen“ bewusst vermieden. Vielmehr wird jetzt von der gleichberechtigten Teilnahme von bemannten und unbemannten Flugkörpern am Luftverkehr über unserem Land gesprochen. Das bedeutet nichts anderes, als dass das geltende Verbot von sogenannten „Unmanned Aerial Systems“ (UAS) aufgehoben wird. In früheren Fassungen des Gesetzestextes war das Wort „Drohnen“ noch enthalten – Jetzt ließ man nach den bekanntgewordenen Drohneneinsätzen der USA und Israels diese Bezeichnung wohl geflissentlich unter den Tisch fallen. Die „unbemannten Flugkörper“ dienen ausschließlich militärischen und polizeilichen Aufgaben und werden neben der automatisierten Rundumüberwachung auch zur gezielten Tötung von Personen eingesetzt. Aber auch Angriffe auf größere Ziele, wie in etwa auf ganze Dörfer oder einzelner Häuser in Ortschaften können problemlos durchgeführt werden.
Wie WeltOnline dahingehend meldet, heißt es in den Erläuterungen zu diesem Gesetzentwurf: „Die Zulassung von UAS begründet grundlegende Veränderungen in der zivilen Luftfahrt”. Daher sind Auswirkungen in allen Bereichen zu erwarten: “[…] von einer Verbesserung der polizeilichen Gefahrenabwehr bis hin zu einer völligen Neuordnung des kommerziellen Luftverkehrs“. Die Haupteinsatzgebiete dieser Drohnen werden noch nicht genannt, sondern andere Aufgaben werden in erster Linie angeführt, wie z. B. Überwachung von Pipelines, Verkehrs- und Umweltüberwachung oder Feuerbekämpfung.
Dass Drohnen natürlich zu militärischen Zwecken eingesetzt werden und polizeilichen Überwachungsaufgaben dienen, spielt in dem Entwurf nur eine untergeordnete Rolle und soll nicht Zweck der Änderung sein. Langfristig sei eine Neuordnung des gesamten Personen- und Lastenflugverkehrs möglich, so eine Begründung für die Änderung. Kleinere Drohnen werden jetzt schon zu Überwachungsaufgaben eingesetzt, sind allerdings auf Grund ihrer geringen Reichweite nur lokal und kurzfristig nutzbar. Dieser Missstand soll mit diesem Gesetz umgehend geändert werden. Das geänderte Gesetz soll Drohnen bis zu einem Gewicht von 150 kg freigeben. Damit wäre der Weg zu einer automatisierten Totalüberwachung frei. Sämtliche Fragen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten, Ausbildung und Anforderungen an die Piloten in der Bodenstation etc., werden in dem zu verabschiedenden Gesetzentwurf nicht verhandelt. Dies soll später in nachgeordneten Gesetzen geregelt werden.
Wenn eines Tages bewaffnete Drohnen über unseren Dächern und Grundstücken kreisen, uns in allen Bereichen unseres Lebens ausspionieren und vielleicht den einen oder anderen Rädelsführer unschädlich machen, dann dürfte es zu spät sein. Der Weg für den Einsatz von Drohnen wurde freigemacht, in Parlamentssitzungen, in denen nur eine geringe Anzahl von Parlamentariern anwesend war und diese ihre Reden nicht einmal hielten, sondern zu den Akten legten. Für das Protokoll, versteht sich. Papier ist geduldig und sind Gesetze erst einmal verabschiedet und noch dazu mit einer Blankovollmacht versehen, wie hier geschehen, ist immer vom GAS (größten anzunehmenden Schaden) für unser Volk auszugehen.
Siehe dazu auch:
Drohne der USA im Osten des Iran abgestürzt
Indect – Das neue Überwachungsprogramm der EU
Rechtsstaat? Deutsche Ermittlungsbehörden setzen illegalen Bundestrojaner ein












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