Elmshorn (cw). Ein Polizeibeamter aus Schleswig-Holstein konnte eine körperliche Auseinandersetzung mit einem gewalttätigen Ruhestörer nur durch den Einsatz von Pfefferspray verhindern. Der Ruhestörer klagte nun wegen versuchter Körperverletzung beim Amtsgericht Elmshorn – und bekam Recht. Im September letzten Jahres war die Polizei binnen weniger Stunden dreimal wegen Ruhestörungen in ein Mehrfamilienhaus in Uetersen gerufen worden. Ein alkoholisierter Mann trat den Beamten aggressiv entgegen und ließ sich nicht beruhigen.
Als die Beamten den Störenfried mit auf die Wache nehmen wollten, eskalierte die Situation. Der 27-Jährige folgte den Anweisungen nicht und ließ sich auf sein Sofa fallen. „Der 43-jährige Kollege griff nach Androhung schließlich zum Pfefferspray“, berichtet GdP-Landesgeschäftsführer Rehr. Nur so sei der Mann „unter Mühen“ zu überwältigen gewesen. Rehr: „Für den Polizisten war das Pfefferspray das einzige Mittel, eine körperliche Auseinandersetzung zu verhindern.“, so die Lübecker Nachrichten.
Das Gericht war der Meinung, dass der Polizeihauptmeister auf andere Art hätte versuchen müssen, den Störer „in den Griff zu bekommen“. Der Beamte wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 6300 Euro verurteilt. Die Polizeigewerkschaft legte Revision ein und will eine Entscheidung vor dem Landgericht erwirken. „Diese richterliche Entscheidung muss gefällt werden“, sagt Gewerkschafter Rehr. Opferschützer Detlef Hardt vom „Weißen Ring“ in Lübeck weiß genau: „Für ein bestimmtes Klientel ist es ein Spaß, sich den Anordnungen zu widersetzen“. Das Landespolizeiamt in Kiel spricht von einem „falschen Signal“. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt gar einen Dammbruch: „Sollen sich Polizisten künftig lieber verprügeln lassen, bevor sie zum Pfefferspray greifen?“, fragt Karl-Hermann Rehr.
Antwort: Wenn es sich um Täter beispielsweise mit „Migrationshintergrund“ oder um Linksextremisten handelt, verzichten Beamte – politisch ganz korrekt – schon mal auf einen allzu harten Einsatz und halten „bibeltreu“ lieber auch noch „die andere Wange hin“ – traurig aber wahr.
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Genauso ist es!
Aus meiner Arbeit kenne ich auch sehr viele Staatsdiener der BRD – die meisten haben einen enormen Minderwertigkeitskomplex. GErne prügelt man dann mal auf harmlose Deutsche ein, während man bei Moslems lieb und brav ist.
Ich begrüße das Urteil ausdrücklich! Es kann nicht sein, dass jeder, der sich gegen rechtswidriges Verhalten der Beamten zur Wehr setzen, mit Pfefferspray eingenebelt werden.