Abzocke: So schröpfen etablierte Parteien den Steuerzahler

(gn). Es geht um mehr als 186 Millionen Euro Steuergeld. Dabei ist es ein immer größer werdender Kuchen, der ab 1992 sogar den Umfang der staatlichen Parteienfinanzierung überschritten hat: Ursprünglich zur Finanzierung von Organisation und zur Beschaffung von Büromaterial und Ausstattung gedacht, finanzieren die Fraktionen heute davon rauschende Feste, honorieren Beratungsgesellschaften und zahlen „Boni“ an ihre Funktionäre. Bei der Festsetzung der Fraktionszuschüsse herrscht in den Haushaltsdebatten holde Einigkeit. Der Verlust von Mandaten, an deren Anzahl die Höhe der Mittel eigentlich gekoppelt ist, bedeutet noch lange nicht ein Sinken der Zulagen der betroffenen Fraktionen.

Per Beschluß wird eine Erhöhung der Kopfpauschale so austariert, daß der Verlierer in etwa gleichgestellt bleibt. Schließlich sollen keine bestehenden Geschäftsbeziehungen gestört oder Mitarbeiterbezüge gekürzt werden! Diese Praxis brachte in Bayern der CSU eine Steigerung des „Pro-Kopf-Einkommens“ von 30%. Die CDU Thüringens erreichte im Zuge der letzten Landtagswahl sogar stolze 40%, wie das Nachrichtenmagazin Panorama bereits 2010 berichtete. Was die Verwendung dieser Mittel angeht, hält man sich gegenüber der Öffentlichkeit bedeckt. Furore machten im vergangenen Herbst die daraus erfolgten Zahlungen an Funktionsträger. Als Klaus Ernst (Linke) nach massivem öffentlichen Druck, werbewirksam in der BILD-Zeitung vom 05.09.2010 verkünden durfte, daß er auf seine monatliche – verfassungswidrige (!) – Zulage von 1.916,-€ verzichtet. Wobei das im Vergleich zur Grünen Renate Künast (3.500,-) und einem Fraktionsvize der CDU Niedersachsens (3.000,-) noch recht gering erscheint. Schon ein Arbeitskreisvorsitzender der CSU Bayern wird mit 2.000 € zusätzlich honoriert.

Für Thüringen stellte das Bundesverfassungsgericht bereits mit Urteil vom 21.07.2000 fest, „daß die Gewährung von Fraktionszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende und andere in Thüringen mit der Freiheit des Mandats und dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Abgeordneten unvereinbar ist.“ und verlangte eine Anpassung des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Bereits 10 Jahre (!!!) nach diesem Urteil verkündete die SPD Fraktion Thüringens in einer Pressemitteilung vom 19.05.2011, daß sie keinerlei Fraktionszulagen mehr zahlt und inzwischen die Entscheidung des BVG „1:1 umsetzt“. Alle Achtung! Keinen Widerhall in der Presse fand dagegen die Tatsache, daß die Landtagsfraktion der NPD Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zu allen anderen Fraktionen des Schweriner Landtages diese Zulagen noch nie gezahlt hat.

Obwohl das Urteil des Verfassungsgerichtes sich auf Thüringen bezog, sei dieses nach Ansicht von Verfassungsrechtlern auch für andere Vollzeitparlamente bindend. Dessen ungeachtet deckte eine Umfrage von Report Mainz vom September 2009 auf, daß die Fraktionen der Länderparlamente immer noch jährlich rund 4,5 Millionen Euro für Zulagen an Funktionsträger ausgeben! Die Landtagsfraktionen veröffentlichen nicht, in welcher Höhe sie Zulagen an einzelne Funktionsträger zahlen. Viele Fraktionen geben diese Zahlen selbst auf Anfrage nicht bekannt. Wie unklar die tatsächlichen Zahlungen sind, verdeutlicht das Umfrageergebnis für – das nicht gerade reiche – Sachsen-Anhalt: Report Mainz ermittelt eine jährliche Zahlung von 310.000,- €. Die detaillierte Aufstellung der Mitteldeutschen Zeitung vom 20.09.2010 ergibt in Summe 536.451,60 € – fast das Doppelte! Eine Organklage der Schweriner NPD Fraktionen gegen diese systematische Begünstigung einzelner Abgeordneter mit öffentlichen Mitteln wurde unterdessen abgewiesen, da diese angeblich nicht fristgerecht sechs Monate nach Bekanntwerden dieser Zustände eingereicht wurde.

Ein äußerst fragwürdiges Argument, wenn man bedenkt, wie gewissenhaft die Fraktionen diese Zulagen verschleiern und daß es selbst den rührigen Reportern aus Mainz nicht gelang, einigermaßen belastbare Zahlen zutage zu fördern! Erst eine später erfolgte Prüfung des Landesrechnungshofes brachte den exakten Umfang der „Selbstbedienung“ ans Tageslicht. Zur Zeit prüfen NPD-Abgeordnete des Schweriner Landtages die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Man darf gespannt sein, mit welchem Erfolg und mit welchem Presse-Echo!

Siehe dazu auch:

Wirtschaftsweisen empfehlen Rente mit 69

Grüne: Weniger Geld für deutsche Rentner ist “zeitgemäß”

Handelten Ex-Bundeskanzler Schröder (SPD) und der SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Steinmeier im Bundestagswahlkampf verfassungswidrig?

Studie belegt: 85 Prozent der Deutschen haben kein Vertrauen in die Politik

Bild: Linke-Chef will auf Gehalt verzichten

RP-Online: Abgeordnete kassieren Millionen durch verdeckte Zulagen

SPD-Fraktion-Thüringen: SPD- Fraktion im Thüringer Landtag zahlt keine Fraktionszulagen

Mitteldeutsche Zeitung: Die Fraktionszulagen für Abgeordnete

NPD-Fraktion-MV: NPD-Abgeordnete prüfen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

1 Trackback von "Abzocke: So schröpfen etablierte Parteien den Steuerzahler"

  1. am 24. Juni 2011 um 11:26

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