Erneuter Verhinderungsversuch des Dresdner Trauermarsches vom Gericht für rechtswidrig erklärt

Dresden. Bezüglich der Gedenkveranstaltungen anlässlich der Bombardierung Dresdens hatten in den letzten Wochen sowohl die Verwaltungsgerichte, wie auch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß Verhinderungen dieser Gedenkveranstaltungen rechtswidrig sind, und die Polizei gegen Störer der Veranstaltungen vorgehen müsse. Dazu habe die Polizei für eine räumliche Trennung zwischen den Gedenkveranstaltungsteilnehmern und den Gegendemonstranten zu sorgen.

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage versuchte die Stadt erneut die angemeldeten Veranstaltungen am morgigen Tag zu verbieten. Dagegen klagten die Veranstalter, und bekamen wieder vom Verwaltungsgericht Recht.

Das Verwaltungsgericht stellte nochmals klar:

Die gerichtlichen Eilanträge der Anmelder gegen diese Auflagen waren erfolgreich, da sie das Gericht für offensichtlich rechtswidrig hält. […] Es stehe der Stadt nicht zu, in dieser Weise in die Organisation und Leitung einer Versammlung einzugreifen. [...] Behördliche Maßnahmen müssten sich primär gegen Gegendemonstranten richten. Insofern sei das von der Versammlungsbehörde mit der Polizei entwickelte Trennungskonzept – das vom Gericht bisher akzeptiert worden sei – konsequent durchzusetzen. Daran bestünden indes Zweifel, da die Behörde Gegendemonstrationen auch auf der Altstädter Elbseite zulasse. Das Gericht wiederholte seine Feststellung, dass sich die Behörde nicht auf einen selbst geschaffenen Notstand berufen könne.“

Siehe dazu auch:

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