NPD siegt vor Verwaltungsgericht – Vereinigungsparteitag findet in Hohenmölsen statt

Wie das Verwaltungsgericht heute in Halle mitteilte, war die Klage der NPD gegen eine Verbotsverfügung der Stadtverwaltung Höhenmölsen erfolgreich. Als nicht verbotene Partei habe die NPD, wie andere politische Parteien ebenfalls, einen Anspruch auf Nutzung des Bürgerhauses zur Durchführung eines Parteitags.

Die NPD möchte am 6. November des laufenden Jahres auf eiem Parteitag die Vereinigung mit der rechten DVU beschließen. In einer im Vorfeld durchgeführten Mitgliederbefragung sprachen sich bereits über 90% der Mitglieder, sowohl auf Seiten der NPD als auch auf Seiten der DVU, für eine gemeinsame Partei aus.

Die Stadtverwaltung und das sachsen-anhaltische Innenministerium wollten diesen Parteitag um jeden Preis verhindern, um der NPD nicht noch medialen Wirbel zu bescheren. Die Partei hat in Sachsen-Anhalt wenige Monate vor einer anstehenden Landtagswahl gute Chancen auf einen Einzug. Stadtverwaltung und Innenministerium äußerten sich zu dem Urteil bisher noch nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass es zu einem erneuten Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht kommt.

Siehe dazu auch:

NPD und DVU verschmelzen sich Anfang November in Sachsen-Anhalt

Warum ich einer Fusion zustimme“ – Prominente DVU-Unterstützung zur Fusion der beiden deutschen Rechtsparteien

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  2. am 7. November 2010 um 00:16

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